blacklisted by google

Wie ich bereits im Beitrag über die Bewertung der Website-Sicherheit durch Google beschrieben habe, kann es vorkommen, dass Google auf einer Webseite gefährliche oder rechtswidrige Inhalte feststellt und diese Webseite bzw. IP-Adresse auf die Google Blacklist setzt. In diesem Fall werden die entsprechenden Einträge aus den SERPs entfernt und sind nicht mehr über die Google-Suche auffindbar. Besonders für Webseiten, die hauptsächlich über Google gefunden werden, ergeben sich dann erhebliche Traffic-Einbußen.

Diese Art der Deindexierung ist klar abzugrenzen von einem Ranking-Verlust aufgrund einer veränderten Bewertung einer Webseite durch die Google Algorithmen.

Steht die Webseite auf Googles “schwarzer Liste”?

Zu den häufigsten Gründen, warum eine ehrliche Webseite auf Googles Blacklist landet, zählen Sicherheitsprobleme der Webseiten. Die Seiten wurden gehackt und mit Malware infiziert oder Spam-Inhalte eingeschleust. Wurde eine Webseite gelistet oder zumindest als gefährdend eingestuft, kann der Webseitenbetreiber auf unterschiedliche Arten Kenntnis darüber erhalten, unter anderem:

  • Sichtbare Warnung in den Suchergebnissen
  • Benachrichtigung im Browser, sobald die betroffene Seite geöffnet wird
  • E-Mail von Google (bspw. an admin@-, administrator@- oder info@domain.de)
  • Benachrichtigung in Googles Search Console

Darüber hinaus kann der Webseitenbetreiber selbst überprüfen, ob Google unsichere Inhalte auf der Webseite festgestellt hat, oder die Seite sogar schon auf der Blacklist steht.

Automatische Überprüfung

Es gibt nützliche kleine Tools im Internet, die für den Webseitenbetreiber prüfen, ob seine Webseite vom Blacklisting betroffen ist, beispielsweise www.bannedcheck.com. Einfach die URL eingeben und los. Das Tool überprüft die Webseite und teilt anschließend den Webseite-Status mit. Das Tool muss man nicht kaufen.

Die beste Methode, die eigene Webseite im Auge zu behalten – oder sie zumindest durch Googles “Augen” zu sehen – bieten natürlich Tools von Google selbst. In diesem Fall wäre die Search Console das beste Analysewerkzeug für den Webmaster. Die Search Console zeigt Links zu Seite, Suchanfragen, Seitenstatus, Seitenfehler und Serverfehler und viele weitere nützliche Informationen. Bei Sicherheitsproblemen erhält man dort auch direkt eine Nachricht von Google.

Manuelle Überprüfung

Eine einfache Suche im Google Suchfeld mit der site-Abfrage zeigt ebenfalls, ob und welche Webseiten in Googles Index sind. Die Abfrage “site:domain.de”, bspw. also “site:seo-nest.de” (unbedingt kein Leerzeichen lassen) listet dann alle Seiten und Inhalte auf, die mit dieser Domain in Googles Index sind.

Werden keine Seiten aufgelistet – obwohl das vor kurzem definitiv noch der Fall war – dann besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Webseite aus dem Index gelöscht wurde.
Bei ganz neuen Seiten kann es natürlich sein, dass die Seiten noch gar nicht alle in Googles Index aufgenommen wurden. (Tipp: Mit der Search Console lässt sich die Erst-Indexierung beschleunigen!)

Überprüfung bei Google

Google selbst bietet darüber hinaus noch ein Tool an, mit dem überprüft werden kann, ob Webseiten aufgrund von Copyright-Problemen deindexiert wurden: www.google.com/transparencyreport/removals/copyright

schwarze katze

Reconsideration Request bzw. Wiederaufnahme-Antrag

Bevor Google die Seite wieder in den Index aufnehmen möchte, muss sichergestellt sein, dass von der betroffenen Webseite keine Gefahr mehr ausgeht. Die Webseite muss also aufgeräumt und die beanstandeten, gefährlichen Inhalte beseitigt werden. Vor dem Antrag auf Wiederaufnahme muss genau überprüft werden, ob die Fehler, die Google genau beanstandet hat, auch wirklich behoben worden sind. Diese Informationen sind auch beim Beheben der Fehler und Sicherheitslücken sehr hilfreich.

Die Reihenfolge der nötigen Schritte zur Wiederaufnahme in den Google Index der Webseite ist demnach klar festgelegt:

  1. Seite bereinigen und Sicherheitslücken beheben
    • Entweder macht der technikaffine Webseitenbetreiber das selbst,
    • oder der Webseitenbetreiber beauftragt Experten mit der Bereinigung der Webseite. Die Preise hierfür variieren mit dem Aufwand der Bereinigung.
  2. Via Search Console einen Wiederaufnahmeantrag bei Google stellen. (Wer noch keinen Account in der Search Console hat, muss diesen erstellen und mit seiner Webseite verknüpfen.)

Den Antrag begründen

Damit es dem Google-Mitarbeiter leichter fällt, Ihre durchgeführten Maßnahmen nachzuvollziehen und die Überprüfung damit vorangetrieben werden kann, ist eine detaillierte Begründung des Antrages unverzichtbar. Hier sollte beispielsweise genau beschrieben werden, warum die Webseite aus dem Index genommen wurde. Eine Erklärung, welche Sicherheitslücken geschlossen wurden und welche der gefährlichen Inhalte entfernt wurden, folgt im Anschluss. Natürlich sollten ALLE beanstandeten Fehlerseiten und Probleme als bearbeitet deklariert werden.

Wir haben festgestellt, dass sachliche und detaillierte Anträge im Falle von eingeschleuster Malware zumeist noch am selben Tag bearbeitet werden. Webseiten mit eingeschleusten Spam-Inhalten sind dagegen etwas aufwendiger in der Überprüfung. Hier mussten wir mitunter bis zu fünf Tagen auf eine positive Antwort warten (das ist meiner Meinung nach sehr flott).

Hier ist noch ein nützliches Video vom Webmaster-Team zum Thema (deutsche Untertitel vorhanden).

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Keep Calm and Carry On

Auch wenn ein Blacklisting der eigenen Webseite für Betroffene ein großes Ärgernis darstellt, muss niemand gleich die Flinte ins Korn werfen. Kleine Rückschläge gehören in jedem Geschäft dazu – und hinterher steht Ihre Webseite noch sicherer da. Auch seitens Google hat das vorübergehende Blacklisting auf die “echten” Rankings im Anschluss keine Auswirkungen. Eine positive Einstellung zu bewahren ist die Devise.

Zu unserem Kundenkreis gehören auch Webseitenbetreiber, die mit einer solchen Krise zu uns kommen. Nachdem die Fehler behoben wurden, nahmen die Webseiten Ihren Platz in Googles SERPs wieder artig ein. Bei weiteren Fragen zum Thema steht das Team von seonest Ihnen deshalb gerne zur Verfügung.

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